Für Eltern
Was ist ein Kinder- und Jugendpsychotherapeut?
Ein Kinder- und Jugendpsychotherapeut ist ein Psychologe mit einer drei bis fünfjährigen Fachspezialisierung und Berufserfahrung im klinisch-therapeutischen, kinder- und jugendpsychologischen sowie sozialpsychiatrischen Arbeitsfeld. Er hat Psychologie studiert und eine Ausbildung zum Therapeuten absolviert. Nach seinem psychologischen Universitätsabschluss schliesst sich eine mehrjährige Fachausbildung in unterschiedlichen Disziplinen (entwicklungspsychologisch / psychosomatisch / psychotherapeutisch) an, welche in dann in die Approbation bzw. die eidg. Anerkennung (BAG) und dem Fachtitle Psychotherapie FSP mündet.
Was macht ein Psychotherapeut
Ein Kinder- und Jugendpsychotherapeut kann helfen, wenn Ihr Kind Beschwerden seelischer Natur zeigt oder Belastungen erlebt, die sich psychisch, oder ggf. körperlich niederschlagen. Im Rahmen der Diagnostik werden in einem Anamnese-Gespräch, sowie anhand von Fragebögen, Beobachtung, Symptomen und Testungen mögliche begünstigende Faktoren der Problematik differenziert ergründet, um somit eine seriöse Aussage treffen und gezielter helfen zu können. Sobald verwertbare Untersuchungsergebnisse vorliegen werden wir gemeinsam den weiteren Behandlungsverlauf erörtern und ggf. einen Behandlungsplan erstellen.
Nach der Diagnostikphase biete ich eine weiterführende Behandlung an, um regelmässig gemeinsam an der Verbesserung des Zustands zu arbeiten. I.d.R. wählen Familien Termine im Rhythmus von ein, zwei, oder drei Monaten; Kinder- und Jugendliche ein Therapieintervall von ein bis max. zwei Termine in der Woche.
Wann muss mein Kind zum Psychotherapeuten?
Von „müssen“ kann nicht die Rede sein, da es sich um ein freiwilliges Angebot handelt.
Häufige Gründe für Patienten sich für eine Behandlung anzumelden sind erhöhte Ängstlichkeit, Selbstwert-, Schul-, oder Leistungsprobleme, Lese- u. Rechtschreibschwierigkeiten, Konzentrationsschwierigkeiten, störendes Verhalten, Entwicklungsverzögerung, Verhaltensauffälligkeiten aller Art, Niedergeschlagenheit, …
Es gibt nichts, was es nicht gibt und was nicht zum Thema gemacht werden dürfte.
Eine Abklärung ist immer dann anzuraten, wenn sich Sorgen anhäufen oder den Alltag bestimmen. Eine vorsorgliche Untersuchung kann weitere Verschlechterung oft bereits mit kleinen Mitteln abwenden. Die Gewissheit nichts übersehen oder verpasst zu haben wird von vielen Eltern erleichternd erlebt.
Mit welchen Problemen kann ich kommen?
Wenn Sie den Wunsch nach Abklärung haben oder eine unverbindliche Einschätzung oder konkrete Hilfestellung benötigen, rufen Sie einfach an. Scheuen Sie sich nicht vor einem ersten Gespräch. Wie gesagt: Es gibt nichts, was es nicht gibt und was nicht zum Thema gemacht werden dürfte.
Wie erreiche ich Sie am besten?
Am besten schreiben Sie mir eine Email an christian.kunze@psychologie.ch
Ich vereinbar dann ein zeitnahes Telefonat, um ihre Lage einschätzen zu können und mit Ihnen die nächsten Schritte zu planen. Gerne können Sie aber auch zu den Sprechstundenzeiten die Praxis telefonisch unter 076 705 31 15 zu erreichen versuchen.
Was erfolgt nach der ersten Kontaktaufnahme?
Nachdem Sie mich telefonisch oder per Mail kontaktiert haben, werde ich mich bei Ihnen melden. Wir finden einen Telefontermin, an welchem Sie in Ruhe Ihr Anliegen kurz schildern und erste Klärungen stattfinden können. Danach erfolgt bei avisierter Therapie meistens das Erstgespräch in der Praxis.
Was passiert beim Erstgespräch?
Das erste Treffen in der Praxis dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Es werden offene Fragen geklärt und es wird besprochen, wie genau weiter verfahren wird.
Gut ist es im Vorfeld bereits eine physiologische Untersuchung beim Hausarzt gemacht zu haben, um etwaige organische Ursachen der Beschwerden ausschliessen zu können.
Gerne arbeite ich interdisziplinär mit den Kollegen und Kolleginnen im Gesundheitswesen und in den Heilberufen sowie in Bildungswesen und Schule (Schuldienste) zusammen. Bringen Sie dafür bitte – neben dem ausgefüllten Anamnesebogen und der Anmeldung – bereits erfolgte Untersuchungsergebnisse und Befunde mit.
Wie sieht die weitere Behandlung in der Praxis aus?
Eine psychotherapeutische Behandlung wird individuell auf Sie/ ihr Kind angepasst. Die einzelnen Behandlungsbausteine werden wir in Ruhe miteinander besprechen. Nach der Diagnostikphase bieten ich je nach Indikation, Expertise und Kapazitäten eine weiterführende Behandlung an. Weitere Infos erhalten Sie unter Therapie.
Welche Therapien gibt es?
Da es viele verschiedene Möglichkeiten gibt Ihrem Kind zu helfen empfiehlt es sich, dass wir den Behandlungsplan gemeinsam erstellen, um Ihren individuellen Bedürfnissen und Zielen gerecht zu werden. Die von mir angebotenen Verfahren und Methoden finden Sie unter Angebot genauer erläutert.
Wie lange dauert eine Therapie?
Meine Praxis ist keine reine Diagnostikpraxis. Ich halte Beratungs- und Behandlungskapazitäten für Sie bereit und begleite Sie bis eine Zustandsverbesserung eintritt. I.d.R. kann bei vielen der Themen mit 15-20 Terminen schon eine signifikante Verbesserung erzielt werden. Im Einzelfall hängt es jedoch stark von der vorliegenden Symptomatik, einer möglicherweise bereits erfolgten Chronifizierung und weiterer individueller Faktoren ab, wie zügig sich eine Thematik ausreichend wirksam beeinflussen lässt. Mein Ziel ist es jedenfalls Sie soweit zu stärken und zu unterstützen, dass keine Abhängigkeiten und ewige Therapiesitzungen entstehen sollten. Wenn ich zum Schluss komme, dass Ihr Thema andernorts besser und fachlicher angegangen werden könnte, lass ich Sie dies umgehend wissen und wir planen eine entsprechende Triage.
Wer übernimmt die Kosten für eine Behandlung bzw. einen Besuch bei Ihnen?
Mit einer entsprechenden Anordnung des Facharztes oder spezialisierten Haus-/Kinderarztes können Sie sich bei jeder anerkannten Psychotherapeutin melden und ein Ersttermin vereinbaren. I.d.R. dürfen Sie mit einer Kostenübernahme im Rahmen der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) rechnen. Ohne Anordnung des Arztes lohnt es sich im Vorfeld die Kostenübernahmereglung ihrer jeweiligen Krankenversicherung genau abzuklären. Privatzahler orientieren sich bitte am entsprechenden Kostenblatt.
Für Jugendliche
Was ist ein Psychotherapeut?
Ein Psychotherapeut ist ein Psychologe oder Arzt, dessen Spezialgebiet es ist, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und Kindern (aber auch allen anderen Altersgruppen) mit Sorgen und seelischen Beschwerden zu helfen.
Was macht ein Psychotherapeut für Kinder und Jugendliche?
Ein Kinder- und Jugendpsychotherapeut hört sich zunächst einmal deine Probleme in aller Ruhe an. Zusammen mit dir (und gegebenenfalls deinen Eltern) überlegen wir uns dann wie du deine Situation verändern kannst/willst und welche Hilfen dafür zur Verfügung stehen.
Wann muss ich zu einem Psychotherapeuten?
Wichtig ist: Du musst gar nicht! – Es handelt sich um ein freiwilliges Angebot.
Jugendliche kommen z.B. zu mir in die Praxis, wenn über eine längere Zeit folgende Gedanken/Situationen vorherrschen und als Belastung empfunden werden:
• Ich mache mir viele Sorgen
• Meinen Gedanken schweifen immer ab
• Auf Schule kann ich mich kaum konzentrieren
• Ich habe Gedanken, die mich belasten
• Ich habe ständig Angst
• Ich fühle mich traurig, niedergeschlagen, weiss nicht weiter
• Mein Selbstwertgefühl ist schlecht
• Ständig werde ich geärgert, geplagt und ausgegrenzt
• Ich muss mich oft aufregen oder bin wütend
• Ich habe mich schon selbst verletzt
• Ich muss viel grübeln
• Meine Noten werden immer schlechter
• Essen ist kompliziert für mich
• …
Dazu kannst du auch unter Angebot ein wenig stöbern und dort schauen, ob etwas auf deine Situation zutrifft.
Ein Besuch beim Kinder- und Jugendpsychotherapeuten ist vor allem dann anzuraten, wenn du unter deinen Problemen leidest, oder es bereits Schwierigkeiten mit deiner Familie, der Schule oder im Freundeskreis gibt.
Je früher du vorbeikommst, umso schneller können wir an einer Lösung arbeiten.
Mit welchen Problemen kann/darf ich in die Praxis kommen?
Wenn du etwas verändern möchtest und dir dabei Unterstützung wünschst, dann ruf einfach an oder schreib eine Email.
Und nur keine Sorge: es gibt wahrscheinlich nichts, was ich nicht schon einmal in irgendeiner Form gehört habe. Alles darf zum Thema gemacht werden!
Wie erreiche ich die Praxis am besten?
Telefonisch erreichst du mich unter der Nummer 076 705 31 15. Bitte benutze auch den Anrufbeantworter, damit ich dich schnellstmöglich zurückrufen kann. Gerne kannst du auch eine Email schreiben an christian.kunze@psychologie.ch
Was passiert nach der Kontaktaufnahme?
Wir vereinbaren einen Telefontermin, damit ich dich gut erreichen kann und wir beide genügend Zeit haben. Hier können wir kurz erste Fragen klären und ich erfahre welchen Wunsch/ welches Anliegen du an mich hast. Danach können wir einen Termin für das persönliche Kennenlernen vereinbaren.
Wie läuft das Erstgespräch ab?
Beim ersten Treffen in der Praxis handelt es sich erst einmal um ein gegenseitiges Kennenlernen. Es werden offene Fragen geklärt und dann besprochen, wie es weitergehen könnte.
Unter Therapie kannst du mehr zum Beginn und Ablauf der Behandlung lesen.
Darf ich als Jugendlicher einfach so eine Psychotherapie machen?
Klar darfst du diese Art der Hilfestellung auch bereits als Kind oder Jugendlicher für dich in Anspruch nehmen und aufsuchen.
Grundsätzlich benötigt es jedoch bei Minderjährigen aus rechtlichen und finanziellen Gründen die Einbindung/ Einwilligung der Eltern oder eines Erziehungsberechtigten. Solltest du bereits 15 Jahre sein, so darfst du eine Therapie selbständig aufsuchen, die Inhalte bleiben privat und eine vertiefte Einbindung erfolgt nur nach Absprache mit dir. Oftmals macht es jedoch auch hier viel Sinn die Erwachsenen in die Behandlung miteinzubeziehen. Mit der Volljährigkeit sind alle Rechte und Pflichten gegenüber der Aufnahme einer Psychotherapie gegeben und du darfst wählen wen du noch am therapeutischen Prozess teilnehmen lässt.
Muss ich meine Eltern mitbringen?
Wenn du zu mir in die Praxis kommen willst, musst du deine Eltern erstmal nicht mitbringen, wenn du das nicht möchtest. Du kannst auch gerne einen Freund oder eine Freundin bzw. einen Kollegen oder eine Kollegin mitnehmen, wenn du dich dadurch wohler fühlst. Im Erstgespräch können wir gemeinsam entscheiden, wie wir die Einwilligung deiner Eltern für die weitere Behandlung einholen.
Wie sieht die weitere Behandlung in der Praxis aus?
Meist schliessen sich an das Erstgespräch ein bis drei Untersuchungstermine an. Hier machen wir u.a. Rätselaufgaben, Unterhalten uns und füllen Fragebögen aus. Sobald die Auswertergebnisse vorliegen, besprechen wir diese gemeinsam. Abhängig von den Resultaten planen wir dann das weitere Vorgehen zusammen.
Weitere Infos findest du unter Therapie.
Welche Therapie gibt es?
Es gibt sehr viele verschiedene Hilfestellungen. Welcher Weg dabei für dich der möglicherweise richtige ist, wird individuell entschieden. Wir erarbeiten zusammen ein speziell für dich passendendes Behandlungskonzept und sprechen die weiteren Schritte gemeinsam ab.
Wie lange dauert eine Behandlung?
Anzahl und Häufigkeit sind sehr von der individuellen Situation abhängig. Es gibt da keine feste Regel. Eine Behandlung dauert meist so lange bis es einem wieder besser geht. Zuerst sind – nach den Untersuchungs- und Diagnostikterminen – meist wöchentliche Termine in regelmässigen Intervallen angesagt; 1 x pro Woche 50 Minuten in der Praxis und Therapieübungen für die Zeit dazwischen. Im Anschluss an die Behandlung können wir zur Sicherheit noch Termine zur Verlaufskontrolle vereinbaren. Viele Patienten entscheiden sich dann für Termine im Abstand von zwei oder drei Monaten.
Wer übernimmt die Kosten für eine Psychotherapie?
Wenn du von einem Facharzt oder deinem Hausarzt eine sogenannte Anordnung hast, übernimmt die Behandlungskosten bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten die obligatorische Kranken- und Pflegeversicherung (d.h. deine Krankenkasse). Unter einer Anordnung vom Arzt wird eine Art Überweisungsschreiben verstanden, welches wie ein Rezept dann für 15 Behandlungen gilt. Danach muss es wieder über den ausstellenden Arzt verlängert werden.
Es gibt aber auch Selbstzahler, die ohne Anordnung kommen und sich dann unter Umständen die Rechnung über die Krankenkasse rückerstatten lassen können. Es lohnt sich daher sehr, dich im Vorfeld schlau zumachen, wer in deinem konkreten Fall für die Kosten aufkommt.